Gewächshausversicherung im Schadensfall
In Kleingärten oder auch im Garten von Eigenheimbesitzern erfreuen sich Gewächshäuser wachsender Beliebtheit. In den warmen Monaten bieten sie perfekte Bedingungen, um Obst, Gemüse oder exotische Früchte unter besonderen klimatischen Bedingungen zu maximalen Ernteerträgen zu führen. Im Winter eignen sie sich als Quartier für frostempfindliche Pflanzen oder als zusätzlicher Geräteschuppen. Ganz gleich, wie Sie Ihr Gewächshaus nutzen, ein Schaden durch extreme Witterung oder einen Einbruch ist ärgerlich und manchmal teuer. Eine Gewächshausversicherung kann dabei helfen, den finanziellen Schaden gering zu halten.
Während Foliengewächshäuser in der Anschaffung mit günstigen Preisen punkten und nur einer saisonalen Nutzung ausgesetzt sind, kann ein Gewächshaus aus Glas oder Polypropylen schon ein beachtliches Budget in Anspruch nehmen. Vor allem hochwertige und robuste Glashäuser und Orangerien setzen nicht nur optische Highlights in Ihrem Garten, sie sind für langjährige Nutzung geradezu prädestiniert. Mit einer Gewächshausversicherung haben Sie die Option, sich gegen einige Schäden abzusichern.
Inhalt
- Mögliche Schadensfälle
- Abgrenzung einer Gewächshausversicherung und einer Gartenhausversicherung
- Welche Besonderheiten herrschen in Kleingärten?
- Sind Naturschäden inbegriffen?
- Glasscheiben im Gewächshaus versichern
- Lassen sich Pflanzen im Gewächshaus versichern?
- Frühbeet als Gewächshaus versichern
- Welche Bedingungen sollten in der Gewächshausversicherung enthalten sein?
Mögliche Schadensfälle
Eines vorweggenommen: Besitzer von Folienzelten für eine optimierte Aufzucht und Ernte zahlreicher Pflanzen müssen sich generell wenig Gedanken über eine Gewächshausversicherung machen. Der Anschaffungswert eines neuen Pflanzenhauses ist im Vergleich zu monatlichen Kosten einer entsprechenden Police recht gering. Allerdings ist es ratsam, das Foliengewächshaus bei einem Vandalismus- oder Einbruchsschaden in der normalen Hausratversicherung als geldwerter Schaden anzugeben.
Vandalismus
Mutwillige Zerstörung von fremdem Eigentum ist nicht nur Eigenheimbesitzern bekannt, auch Kleingärtner, die in den kalten Monaten weniger in ihrem Garten verweilen, stoßen zuweilen auf kaputte Gartenhäuser und Einrichtungsgegenstände bei regelmäßigen Kontrollbesuchen. Der erste Gang führt anschließend meist zur Polizei, um die Anzeige aktenkundig zu machen und eine Tagebuchnummer zu erhalten, die für die Versicherung notwendig ist. Dabei ist es unerheblich, ob lediglich Gartenmöbel zerstört wurden, das Gartenhaus Schaden erlitten hat oder die Bepflanzung herausgerissen wurde.

Einbruch und Diebstahl
Wenn die Gärten bei sinkenden Temperaturen langsam verwaisen, weckt ein über den Sommer gepflegter Rückzugsort Begehrlichkeiten. Die Denkweise, dass hübsch vorgerichtete Gartenhäuser, Terrassen und Grundstücke unter Garantie auch notwendige Dinge wie Lebensmittel, Getränke oder hochwertige Technik beherbergen, lockt unerwünschte Gäste an – um sich aufzuwärmen, eine Mahlzeit zu finden oder einfach, um sich zu bereichern. In solchen Fällen ist es ebenfalls ratsam, den Schaden zuerst der Polizei und anschließend der Hausratversicherung zu übergeben.

Witterungsbedingte Schäden
Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer können aufgrund von extremen klimatischen Veränderungen auftreten und zerstörerische Schäden hervorrufen. Angefangen von kleinen Demolierungen bis hin zu einer kompletten Vernichtung, aus dessen Folge ein wirtschaftlicher Totalschaden resultiert. Die Ernüchterung kommt meist mit dem Gang zum Versicherungsagenten: vor allem Schäden, die aufgrund der Einwirkung höherer Gewalt hervorgerufen werden, werden in einer herkömmlichen Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung nicht in allen Fällen übernommen. Dazu zählen Zerstörungen durch umfallende Bäume, Einschläge durch Hagelkörner oder Brände nach einem Blitzeinschlag. Dank zusätzlicher Policenerweiterungen können Sie sich auch dagegen absichern.

Abgrenzung einer Gewächshausversicherung und einer Gartenhausversicherung
Eine Hausratversicherung schützt bei Abschluss das Inventar einer Wohnung oder eines Hauses ab. Eigentümer versichern sich zusätzlich mit einer Wohngebäudeversicherung, um sich vor Schäden am Haus abzusichern.
Bei einem Gartenhaus oder Gewächshaus entscheidet daher der Standort. Die Sachlage für ein herkömmliches Gartenhaus ist unterschiedlich zu beurteilen. Zählt es als angegliedertes Gebäude, welches bereits bei Vertragsabschluss stand, ist es mitversichert. Wurde das Gartenhaus nachträglich errichtet, muss es nachträglich versichert werden.
Der Inhalt des Gartenhauses muss dagegen ebenfalls separat erfasst werden.
Bei einem Gewächshaus scheiden sich die Geister. Meist besteht es aus Glas und daher bieten eine Vielzahl von Versicherungen eine spezielle Glasversicherung an. Diese beinhaltet, dass Verglasungen von Gewächshäusern im privaten Bereich – im Gegensatz zu kommerziellen Gärtnereien – versichert werden können.
Voraussetzung dabei ist, dass sich das Gewächshaus, welches versichert werden soll, auf dem gleichen Gelände wie das Wohnhaus befindet. Eigenheimbesitzer können mit einer Glasversicherung ihr Gewächshaus absichern. In den meisten Fällen greift die Police bei einem Bruch, aber nicht bei oberflächlichen Beschädigungen. Die herkömmliche Hausratversicherung zahlt in den meisten Fällen einen witterungsbedingten Schaden nicht.
Welche Besonderheiten herrschen in Kleingärten?
In ähnlicher Häufigkeit wie auf einem Eigentumsgrundstück sind Gewächshäuser auch in Kleingärten zu finden, die auf einem Pachtgrundstück beheimatet sind. Die vielen Parzellen schließen sich zu einem Kleingartenverein zusammen und können entweder für alle Gärten eine Versicherung abschließen oder verlangen, dass sich die Pächter selbst darum kümmern.
Darin versichert sind Gartenlauben, Geräteschuppen und das zweckmäßige Inventar. Je nach Police sind in manchen Fällen lediglich die innen befindlichen Gegenstände versichert, in anderen Fällen auch Schäden an den Häusern. Eine Gewächshausversicherung oder Glasversicherung ist vom Grund her nicht enthalten, da nicht jeder Garten automatisch über ein solches verfügt. Trotzdem ist diese Police sinnvoll, da auch die Kosten für Abbruch und Aufräumarbeiten übernommen werden.

Sind Naturschäden inbegriffen?
Die Frage nach der Anerkennung von Naturschäden nach Unwettern stellt sich bei einer Gewächshausversicherung häufig. Die Auslegung des Versicherungsvertrages kann dahingehend unterschiedlich sein. Einige Versicherungsagenturen bieten für Gärtner spezielle Formen an, die ein Gewächshaus beinhalten.
Bei Schäden durch Hagel, Sturm oder Blitzschlag, die entweder von vornherein oder zusätzlich in den Gebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen vereinbart sind, kann der Neuwert, der Neuanschaffungswert oder der Zeitwert der zerstörten Sache erstattet werden.

Glasscheiben im Gewächshaus versichern
Eine gesonderte Glasversicherung, die viele Versicherungskonzerne anbieten, kann auch für Gewächshäuser genutzt werden. Für Hauseigentümer ist die Situation schnell klar, befindet sich das zu versichernde Gewächshaus am Wohnhaus, kann es mitversichert werden. In einem Kleingarten haben Sie die Möglichkeit eine private Gebäudeversicherung für alle in Ihrem Garten befindlichen Gebäude abzuschließen und bei Bedarf um eine Glasversicherung als Gewächshausversicherung zu ergänzen.
Ein Ausschluss der Glasversicherung als Gewächshausversicherung erfolgt allerdings, wenn bereits Scheiben schadhaft eingebaut sind. Außerdem werden Schrammen oder Kratzer nicht über die Glasversicherung gedeckt.

Lassen sich Pflanzen im Gewächshaus versichern?
Für einen ganzjährig hohen Ernteertrag entscheiden sich viele Gärtner für ein Gewächshaus. Doch was tun, wenn es durch Vandalismus oder Wetterkatastrophen Schaden nimmt? Unter Umständen sind alle Pflanzen vernichtet. Während Tomaten, Gurken und Co. relativ schnell ersetzt werden können, ist der Verlust besonders tragisch und finanziell schmerzhaft, wenn exotische Pflanzen betroffen sind.
Bei unerwarteten Ereignissen, wie Wetterkapriolen, aber auch dem Ausfall von Heizung, Belüftung oder Beleuchtung können Sie neben einer Gewächshausversicherung bei privaten Versicherungsunternehmen auch eine Police für Ihre Pflanzen abschließen. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen bei der Pflanzenversicherung ebenso wie mit einer Gewächshausversicherung sicherlich weiterhelfen.

Frühbeet als Gewächshaus versichern
Ein Frühbeet wird versicherungstechnisch wie ein kleines Gewächshaus behandelt. Meist besteht es entweder vollständig aus zusammensteckbaren Kunststoffplatten oder aus zusammengebauten Glasscheiben. Häufig kommt es im Frühjahr in Gärten zum Einsatz und soll Sämereien und Jungpflanzen vor Kälteeinwirkung schützen oder Schädlinge abhalten.
Bei einem Sturm oder Hagel können die Platten oder Glasscheiben schnell zerstört werden. Eine separate Gewächshausversicherung speziell für Frühbeete gibt es allerdings nicht. Im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung sind Frühbeete nur dann versichert, wenn sie mit dem Wohnhaus fest verbunden sind.
Alternativ lässt sich über einen privaten Versicherungsschutz sowohl für ein Frühbeet als auch eine Gewächshausversicherung zu individuellen Konditionen abschließen.

Welche Bedingungen sollten in der Gewächshausversicherung enthalten sein?
Wenn Sie sich entscheiden, über einen privaten Versicherungsschutz eine Gewächshausversicherung abzuschließen oder mit Hilfe einer Erweiterung Ihre bestehende Police zu verknüpfen, sollten Sie die Konditionen im Vorfeld prüfen und bei Bedarf zwischen den verschiedenen Anbietern vergleichen.
Letztendlich gibt es bei den Versicherungsunternehmen keine ausschließliche Gewächshausversicherung. Über einen gesonderten privaten Schutz können Sie allerdings Ihr Glashaus ganz nach Ihren Bedürfnissen gegen Schäden absichern. Ihr Versicherungsmakler wird Ihnen dabei behilflich sein. Zusätzlich finden Sie entsprechende Versicherungen, die ausschließlich für Gärtner, Landwirte oder Blumenzüchter ausgelegt sind, die über eine große Auswahl an spezifischen Policen verfügen.